RS OGH 1961/10/6 2Ob325/61

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.10.1961
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Norm

ABGB §896
ABGB §1302 A
ABGB §1315
ArbGerG §1 Abs1

Rechtssatz

Ist der Dienstgeber nach § 1315 ABGB für einen Unfall haftbar geworden, den sein Dienstnehmer verursacht hat, so gehört der Anspruch des Dienstgebers gegen den Dienstnehmer nach §§ 896, 1302 ABGB vor das Arbeitsgericht (§1 Abs 1 Z 1 ArbGerG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0024251

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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