Norm
EO §9 BRechtssatz
Wurde die Rechtsnachfolge im Sinne des § 9 EO nachgewiesen, so kann die gegen die Rechtsvorgänger bewilligte Räumungsexekution gegen den Einzelrechtsnachfolger fortgesetzt werden.Wurde die Rechtsnachfolge im Sinne des Paragraph 9, EO nachgewiesen, so kann die gegen die Rechtsvorgänger bewilligte Räumungsexekution gegen den Einzelrechtsnachfolger fortgesetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0000358Dokumentnummer
JJR_19611025_OGH0002_0030OB00371_6100000_001