Norm
ABGB §1295 IId4b3Rechtssatz
Haftung für den Unfall eines Skiläufers, der über den stehengebliebenen, durch Rasenziegel teilweise verdeckten Sockel eines umgebauten Sesselliftes gestürzt ist, durch die Liftunternehmung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0023332Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008