Norm
KFG 1955 §101 Abs3Rechtssatz
Wenn ein Fahrschüler einen Verkehrsunfall verursacht, muß bei der Beurteilung, ob und inwieweit den Fahrlehrer ein Verschulden trifft, die Bestimmung des § 101 Abs 3 KFG berücksichtigt werden.Wenn ein Fahrschüler einen Verkehrsunfall verursacht, muß bei der Beurteilung, ob und inwieweit den Fahrlehrer ein Verschulden trifft, die Bestimmung des Paragraph 101, Absatz 3, KFG berücksichtigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0065445Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.09.2021