Norm
JournG §1Rechtssatz
Abgrenzung eines dem JournG unterliegenden Dienstverhältnisses von einem "freien Dienstvertrag" (Werkvertrag). Der Ausnahmefall einer zweifachen hauptberuflichen Erwerbstätigkeit (Anstellung bei zwei Dienstgebers setzt voraus, daß jedes der Dienstverhältnisse den größeren Teil der Arbeitstätigkeit beanspruchen muß, die ein vollbeschäftigter Dienstnehmer der betreffenden Kategorie normalerweise leistet, ferner, daß der Dienstnehmer im Rahmen jedes der Dienstverhältnisse bestimmte Leistungen erbringt und nicht ein und dieselbe Leistung für beide oder mehrere Dienstgeber.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Arbeitnehmer, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0063009Dokumentnummer
JJR_19620615_OGH0002_0040OB00030_6200000_004