Norm
ABGB §352Rechtssatz
Wer einen Miteigentumsanteil mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot erwirbt, muß immer damit rechnen, daß es zu einer Teilung des Miteigentums kommen kann. Das Belastungs- und Veräußerungsverbot ist daher nur mit dieser Einschränkung wirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0010346Dokumentnummer
JJR_19621010_OGH0002_0030OB00143_6200000_002