RS OGH 1962/10/19 5Ob201/62, 6Ob86/18t

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Veröffentlicht am 19.10.1962
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Norm

ABGB §936 III

Rechtssatz

Der Optionsvertrag ist ein durch die Abgabe der Optionserklärung bedingter Vertrag. Seine Unerlaubtheit ist nach den Verhältnissen zur Zeit des Vertragsabschlusses und nicht nach denen zur Zeit des Eintrittes der Bedingung zur beurteilen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 201/62
    Entscheidungstext OGH 19.10.1962 5 Ob 201/62
  • 6 Ob 86/18t
    Entscheidungstext OGH 24.01.2019 6 Ob 86/18t
    Auch; nur: Der Optionsvertrag ist ein durch die Abgabe der Optionserklärung bedingter Vertrag. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0024131

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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