RS OGH 2023/3/28 5Ob201/62; 6Ob86/18t; 4Ob217/21x

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Veröffentlicht am 19.10.1962
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Rechtssatz

Der Optionsvertrag ist ein durch die Abgabe der Optionserklärung bedingter Vertrag. Seine Unerlaubtheit ist nach den Verhältnissen zur Zeit des Vertragsabschlusses und nicht nach denen zur Zeit des Eintrittes der Bedingung zur beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0024131

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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