RS OGH 1977/4/19 5Ob63/63, 8Ob216/67 (8Ob217/67), 5Ob535/77

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Veröffentlicht am 28.02.1963
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Rechtssatz

Zur Frage der Verweisung des Legatars auf den Rechtsweg, wenn Überschuldung des Nachlasses ernstlich behauptet wurde und der Schuldenstand mit den Mitteln des Außerstreitverfahrens nicht feststellbar ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0006551

Dokumentnummer

JJR_19630228_OGH0002_0050OB00063_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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