RS OGH 1983/5/10 2Ob338/62, 8Ob167/70, 1Ob823/81, 4Ob48/83

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Veröffentlicht am 28.03.1963
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Rechtssatz

Eine trotz Verneinung der ganzen Klagsforderung ergehende Entscheidung über die Gegenforderung wird - als im § 411 Abs 1 letzter Satz ZPO nicht vorgesehen - nicht der Rechtskraft teilhaftig.Eine trotz Verneinung der ganzen Klagsforderung ergehende Entscheidung über die Gegenforderung wird - als im Paragraph 411, Absatz eins, letzter Satz ZPO nicht vorgesehen - nicht der Rechtskraft teilhaftig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0040839

Dokumentnummer

JJR_19630328_OGH0002_0020OB00338_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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