Norm
AngG §27 Z1 E1aRechtssatz
Entlassungsgrund der Vertrauensverwirkung muss nicht nur auf mit dem Dienstverhältnis unmittelbar zusammenhängende Handlungen des Angestellten gestützt werden. Zum Grad des Verschuldens des Dienstnehmers: Erfordert wird Vorsatz oder ein solcher Grad von Fahrlässigkeit, der nicht bloß ein Versehen von ganz untergeordneter Bedeutung darstellt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Vertrauensunwürdigkeit, Straftat, Delikt, Zumutbarkeit, Unzumutbarkeit, Untreue, Weiterbeschäftigung, Fortbeschäftigung, Arbeitnehmer, außerdienstliches Verhalten, KakteenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0029343Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.07.2024