Norm
ABGB §914 IIRechtssatz
Wird die gegen Übergabe eines Vermögens übernommene Pflege nach einiger Zeit wegen der Notwendigkeit dauernder Spitalspflege unmöglich, kann im Hinblick auf die nach redlicher Verkehrsübung anzunehmende Parteiabsicht bei Vertragsabschluß nicht die Rückstellung des Vermögens wegen Unmöglichkeit der Leistung des Übernehmers begehrt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0025016Dokumentnummer
JJR_19630423_OGH0002_0080OB00091_6300000_001