RS OGH 1963/4/23 8Ob91/63

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Veröffentlicht am 23.04.1963
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Norm

ABGB §914 II
ABGB §1284 Ad
ABGB §1447 Jc

Rechtssatz

Wird die gegen Übergabe eines Vermögens übernommene Pflege nach einiger Zeit wegen der Notwendigkeit dauernder Spitalspflege unmöglich, kann im Hinblick auf die nach redlicher Verkehrsübung anzunehmende Parteiabsicht bei Vertragsabschluß nicht die Rückstellung des Vermögens wegen Unmöglichkeit der Leistung des Übernehmers begehrt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0025016

Dokumentnummer

JJR_19630423_OGH0002_0080OB00091_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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