RS OGH 1993/4/15 5Ob143/63, 8Ob65/64, 8Ob359/66, 6Ob512/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1963
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Norm

MG §19 Abs2 Z11 D1
MRG §30 Abs2 Z5 C
  1. MRG § 30 heute
  2. MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001
  3. MRG § 30 gültig von 01.03.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991

Rechtssatz

Hat der Eintrittsberechtigte im Zeitpunkt des Todes des bisherigen Mieters die ernstliche Absicht, nicht mehr in die Ehewohnung zurückzukehren und dort die häusliche Gemeinschaft mit seiner Gattin aufzunehmen, dann kann ihm ein dringendes Wohnungsbedürfnis an der aufgekündigten Wohnung nicht abgesprochen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0068321

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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