Norm
ZPO §411 BaRechtssatz
Wird die Klage des Bucheigentümers wegen rechtmäßigen außerbücherlichen Erwerbes rechtskräftig abgewiesen, kann die Frage der Rechtmäßigkeit des Erwerbes im folgenden Rechtsstreit des Erwerbers gegen den Bucheigentümer auf Einwilligung in die Eintragung des bücherlichen Eigentumes des Erwerbers nicht neuerlich geprüft werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0041302Dokumentnummer
JJR_19630507_OGH0002_0080OB00122_6300000_001