Norm
EO §65 ERechtssatz
Auch wenn der Erstrichter selbst den Rekurs gegen eine Rechtspflegerentscheidung erledigt, handelt es sich um ein Rekursverfahren, für das ausschließlich die Bestimmungen über das Rekursverfahren gelten. Es gilt daher in diesem Falle auch das Neuerungsverbot.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0002395Im RIS seit
24.06.1963Zuletzt aktualisiert am
18.03.2024