RS OGH 2025/5/28 8Ob147/63; 1Ob501/78; 1Ob193/98h; 6Ob256/10f; 1Ob100/13g; 2Ob22/17z; 1Ob14/17s; 9Ob

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Veröffentlicht am 25.06.1963
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Norm

ABGB §431
AllgGAG §3
GV §43
  1. ABGB § 431 heute
  2. ABGB § 431 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Da weder die Katastralmappe noch die Grundbuchsmappe einen Beweis über die Richtigkeit der eingezeichneten Grenzen machen, ist aus dem in den Mappen aufscheinenden Grenzverlauf nichts zu gewinnen, wenn feststeht, daß der Weg, der nach den Mappen die Grenze bildet, im Laufe der Jahre in den Grundbesitz eines Anrainers "hineingewandert" ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0038593

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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