RS OGH 2025/9/23 4Ob326/63; 6Ob209/70; 6Ob304/70; 8Ob30/73; 5Ob128/74; 8Ob80/76; 2Ob213/76; 8Ob211/7

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Veröffentlicht am 26.06.1963
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Rechtssatz

Auch die während der Unterbrechung des Verfahrens eingebrachten Rechtsmittelschriften sind dem Gegner gegenüber ohne rechtliche Wirkung und deshalb zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0037150

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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