Norm
StPO §282 AaRechtssatz
Das Recht, den Beschluß auf Zurückweisung einer Nichtigkeitsbeschwerde mit einem Rechtsmittel zu bekämpfen, steht dem gesetzlichen Vertreter eines nicht mehr jugendlichen (§ 1 Z 2 JGG 1961) Minderjährigen nur dann zu, wenn er selbst das zurückgewiesene Rechtsmittel kraft eigenen Rechtes zugunsten des Minderjährigen erhoben hat.Das Recht, den Beschluß auf Zurückweisung einer Nichtigkeitsbeschwerde mit einem Rechtsmittel zu bekämpfen, steht dem gesetzlichen Vertreter eines nicht mehr jugendlichen (Paragraph eins, Ziffer 2, JGG 1961) Minderjährigen nur dann zu, wenn er selbst das zurückgewiesene Rechtsmittel kraft eigenen Rechtes zugunsten des Minderjährigen erhoben hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0099882Dokumentnummer
JJR_19630703_OGH0002_0120OS00140_6300000_001