Rechtssatz
Wenn sich der Dienstnehmer absichtlich der Empfangnahme einer Auflösungserklärung entzogen hat, verstößt dies wider Treu und Glauben und es gilt die Erklärung als dem Dienstnehmer zugegangen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Zugang, Zukommen, Rechtswirkungen, Ende, Beendigung, Endigung, Erklärung, Verhinderung, Zugehen, Annahme, Fiktion, Zustellung, Angestellte, Probezeit, Probemonat, Dienstverhältnis auf Probe, Probedienstverhältnis, Probearbeitsverhältnis, Frist, BefristungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0028278Dokumentnummer
JJR_19630924_OGH0002_0040OB00083_6300000_001