RS OGH 1963/10/3 5Ob265/63, 5Ob4/76, 8Ob684/89, 1Ob515/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.1963
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Norm

ABGB §1078
ABGB §1284 Ba

Rechtssatz

Ein Leibrentenvertrag, bei dem die Gegenleistung ausschließlich in Geld besteht, ist einem Kaufvertrag gleichzustellen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 265/63
    Entscheidungstext OGH 03.10.1963 5 Ob 265/63
    Veröff: EvBl 1964/2 S 17 = ImmZ 1964,106
  • 5 Ob 4/76
    Entscheidungstext OGH 23.03.1976 5 Ob 4/76
    Beisatz: Weil Barleitstungen wie beim Kaufvertrag zu erbringen sind, aber auch der Preis versicherungsmathematisch errechenbar ist und bei Verträgen über den Erwerb von Liegenschaften gegen Leibrente auch errechnet wird. (T1) Veröff: SZ 49/46 = JBl 1976,484 = NZ 1978,124
  • 8 Ob 684/89
    Entscheidungstext OGH 27.10.1989 8 Ob 684/89
    Auch; Beisatz: Hier: Bei Übergabe eines Unternehmens gegen Leibrente liegt Leibrentenvertrag und Kaufvertrag vor. (T2) Veröff: ecolex 1991,386 (Reich - Rohrwig)
  • 1 Ob 515/94
    Entscheidungstext OGH 30.05.1994 1 Ob 515/94
    Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Auch die Möglichkeit, versicherungsmathematisch den Kaufpreis zu errechnen, rechtfertigt nicht die Annahme, daß auf diesen Vertrag, entgegen seiner gesetzlichen Einordnung, nur die Bestimmungen über Kaufverträge Anwendung zu finden hätten. (T3) Veröff: SZ 67/99

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0020207

Dokumentnummer

JJR_19631003_OGH0002_0050OB00265_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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