Norm
ABGB §91 C6Rechtssatz
Ein intimes Verhältnis fallweise Unterstützung durch den Partner und fallweises Nächtigen in der Wohnung des anderen Partners begründet noch keine Lebensgemeinschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0047023Dokumentnummer
JJR_19631003_OGH0002_0050OB00255_6300000_001