Norm
MG §18 A4Rechtssatz
Der Schutz des Art 5 StGG "das Eigentum ist unverletzlich", erstreckt sich auf alle Privatrechte, also nicht nur auf das Eigentumsrecht des Vermieters, sondern auch auf das Bestandrecht des Mieters (Erk d VfGH Slg 1906). Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 18 MG bestehen daher keine Bedenken.Der Schutz des Artikel 5, StGG "das Eigentum ist unverletzlich", erstreckt sich auf alle Privatrechte, also nicht nur auf das Eigentumsrecht des Vermieters, sondern auch auf das Bestandrecht des Mieters (Erk d VfGH Slg 1906). Gegen die Verfassungsmäßigkeit des Paragraph 18, MG bestehen daher keine Bedenken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0067982Zuletzt aktualisiert am
02.06.2009