RS OGH 1964/1/22 7Ob20/64, 1Ob131/73, 1Ob211/74, 6Ob832/83, 3Ob82/85, 3Ob65/88, 1Ob9/16d

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Veröffentlicht am 22.01.1964
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Norm

ZPO §149 Abs1

Rechtssatz

Wird eine Berufung wegen Verspätung zurückgewiesen, so ist es nicht erforderlich, sie im Wiedereinsetzungsantrag zu wiederholen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0036635

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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