RS OGH 2018/3/21 6Ob48/64, 7Ob342/64, 2Ob77/65, 3Ob235/51, 6Ob300/67, 5Ob209/68 (5Ob210/68), 6Ob52/7

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Veröffentlicht am 19.02.1964
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Rechtssatz

Durch Teilzahlungen wird die Verjährung unterbrochen, wenn zweifelsfrei ist, daß der Schuldner mit ihnen nur einen Teil seiner Schuld abtragen will und nicht damit den Gläubiger gänzlich zu befriedigen glaubt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0034464

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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