Rechtssatz
Wohnung nach § 101 ZPO ist nicht ident mit Wohnsitz, sondern der Raum des gewöhnlichen Aufenthaltes und der gewöhnlichen Nächtigung.Wohnung nach Paragraph 101, ZPO ist nicht ident mit Wohnsitz, sondern der Raum des gewöhnlichen Aufenthaltes und der gewöhnlichen Nächtigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0036322Dokumentnummer
JJR_19640317_OGH0002_0080OB00080_6400000_001