Norm
USchG §1Rechtssatz
Der OGH hat schon seiner Entscheidung SSt IX/30 in Ansehung des außerehelichen Kindesvaters ausgesprochen, daß die Anwendung der Bestimmungen des § 1 USchG 1925 nicht zur Voraussetzung hat, daß die Pflicht zum gesetzlichen Unterhalt bereits gerichtlich festgesetzt ist. Dies gilt auch für den § 1 USchG 1960 und auch in Ansehung des ehelichen Vaters.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0076510Dokumentnummer
JJR_19640403_OGH0002_0100OS00014_6400000_001