RS OGH 2021/5/4 2Ob104/64, 5Ob196/03i, 2Ob163/07w, 1Ob126/19i, 5Ob63/21g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.1964
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Norm

ZPO §477 C
ZPO §514 Abs2
ZPO §526
  1. ZPO § 477 heute
  2. ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997
  3. ZPO § 477 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
  1. ZPO § 514 heute
  2. ZPO § 514 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
  1. ZPO § 526 heute
  2. ZPO § 526 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Die Ausführungen im Rekurs über die Rechtzeitigkeit eines vom Erstgericht als verspätet zurückgewiesenen Schriftsatzes verstoßen nicht gegen das auch im Rekursverfahren geltende Neuerungsverbot. Die im § 526 Abs 1 vorgesehenen Erhebungen können entweder vom Rekursgericht veranlasst oder aber auch schon vom Erstgericht vor Vorlage des Rechtsmittels vorgenommen werden.Die Ausführungen im Rekurs über die Rechtzeitigkeit eines vom Erstgericht als verspätet zurückgewiesenen Schriftsatzes verstoßen nicht gegen das auch im Rekursverfahren geltende Neuerungsverbot. Die im Paragraph 526, Absatz eins, vorgesehenen Erhebungen können entweder vom Rekursgericht veranlasst oder aber auch schon vom Erstgericht vor Vorlage des Rechtsmittels vorgenommen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0041923

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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