Norm
KO §31 Abs1 Z2Rechtssatz
Befriedigung eines Konkursgläubigers durch einen Interzedenten kann nicht angefochten werden, wenn sie nicht auf Kosten der Masse erfolgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0064900Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010