Norm
ABGB §684Rechtssatz
Der Erbe hat dem Legatar, dem ein Teil eines Grundstückes vermacht wurde, auf seine Kosten die nach § 74 GBG erforderlichen Voraussetzungen (Vermessung des Grundstückes, Teilungsplan usw) für die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Legatars zu verschaffen. In einem solchen Fall reicht eine Bestätigung nach § 178 AußStrG allein nicht aus.Der Erbe hat dem Legatar, dem ein Teil eines Grundstückes vermacht wurde, auf seine Kosten die nach Paragraph 74, GBG erforderlichen Voraussetzungen (Vermessung des Grundstückes, Teilungsplan usw) für die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Legatars zu verschaffen. In einem solchen Fall reicht eine Bestätigung nach Paragraph 178, AußStrG allein nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0008409Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.11.2022