RS OGH 1964/7/7 9Os84/64

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Veröffentlicht am 07.07.1964
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Rechtssatz

Aufhebung eines Beschlusses nach § 6 Befreiungsamnestie gemäß § 292 StPO, obwohl er ausspricht, daß die vom Sondergericht verhängte Strafe nach der Überlieferung österreichischer Strafrechtspflege als zu hoch anzusehen ist.Aufhebung eines Beschlusses nach Paragraph 6, Befreiungsamnestie gemäß Paragraph 292, StPO, obwohl er ausspricht, daß die vom Sondergericht verhängte Strafe nach der Überlieferung österreichischer Strafrechtspflege als zu hoch anzusehen ist.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 84/64
    Entscheidungstext OGH 07.07.1964 9 Os 84/64

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0100507

Dokumentnummer

JJR_19640707_OGH0002_0090OS00084_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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