Norm
Befreiungsamnestie §6Rechtssatz
Aufhebung eines Beschlusses nach § 6 Befreiungsamnestie gemäß § 292 StPO, obwohl er ausspricht, daß die vom Sondergericht verhängte Strafe nach der Überlieferung österreichischer Strafrechtspflege als zu hoch anzusehen ist.Aufhebung eines Beschlusses nach Paragraph 6, Befreiungsamnestie gemäß Paragraph 292, StPO, obwohl er ausspricht, daß die vom Sondergericht verhängte Strafe nach der Überlieferung österreichischer Strafrechtspflege als zu hoch anzusehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0100507Dokumentnummer
JJR_19640707_OGH0002_0090OS00084_6400000_001