Norm
AngG §27 BRechtssatz
Die Mitteilung der Entlassung unterliegt keiner Formvorschrift. Wird eine Entlassung schriftlich mitgeteilt, so bedarf die Mitteilung keiner firmenmäßigen Fertigung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Erklärung, Ausspruch, AusfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0029092Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.10.2022