RS OGH 1964/9/22 4Ob338/64, 4Ob314/73

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Veröffentlicht am 22.09.1964
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Norm

GlSpV §1
UWG §1 D1h

Rechtssatz

Preisausschreiben, bei denen die Teilnahme zunächst doch von der Vornahme einer Warenbestellung, noch dazu gegen Nachnahme, abhängig gemacht wird, will die Glückspielverordnung vermeiden. Die zugebilligte Möglichkeit eines Umtausches oder der Geldrückgabe einschließlich des Rückportos gewährleistet nicht jene volle Freizügigkeit des Bestellers, die die Verordnung im wirtschaftlichen Verkehr gewahrt wissen will. Voraussetzungen für die Annahme eines psychologischen Zwanges. Mit Rücksicht an diese besondere Vorschrift ist es unzulässig, auf die Generalklausel des § 1 UWG zurückzugreifen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 338/64
    Entscheidungstext OGH 22.09.1964 4 Ob 338/64
    Veröff: SZ 37/127 = EvBl 1965/50 S 71 = ÖBl 1965,41
  • 4 Ob 314/73
    Entscheidungstext OGH 15.05.1973 4 Ob 314/73
    nur: Voraussetzungen für die Annahme eines psychologischen Zwanges. Mit Rücksicht an diese besondere Vorschrift ist es unzulässig, auf die Generalklausel des § 1 UWG zurückzugreifen. (T1) Veröff: ÖBl 1973,84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0060343

Dokumentnummer

JJR_19640922_OGH0002_0040OB00338_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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