Norm
GlSpV §1Rechtssatz
Preisausschreiben, bei denen die Teilnahme zunächst doch von der Vornahme einer Warenbestellung, noch dazu gegen Nachnahme, abhängig gemacht wird, will die Glückspielverordnung vermeiden. Die zugebilligte Möglichkeit eines Umtausches oder der Geldrückgabe einschließlich des Rückportos gewährleistet nicht jene volle Freizügigkeit des Bestellers, die die Verordnung im wirtschaftlichen Verkehr gewahrt wissen will. Voraussetzungen für die Annahme eines psychologischen Zwanges. Mit Rücksicht an diese besondere Vorschrift ist es unzulässig, auf die Generalklausel des § 1 UWG zurückzugreifen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0060343Dokumentnummer
JJR_19640922_OGH0002_0040OB00338_6400000_001