RS OGH 2013/6/6 8Ob371/64, 8Ob211/67, 1Ob119/75 (1Ob120/75), 3Ob160/94 (3Ob161/94), 5Ob256/98b, 4Ob1

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Veröffentlicht am 19.01.1965
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Rechtssatz

Die gleichzeitige Erhebung desselben Anspruches im streitigen und außerstreitigen Verfahren begründet keine Streitanhängigkeit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0039240

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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