Norm
ABGB §879 Abs2 Z3 CIIjRechtssatz
Der bei Lebzeiten des Erblassers zwischen einem Erb- und einem Pflichtteilsberechtigten geschlossene Vertrag über die Überlassung eines Grundstückes aus dem erhofften Nachlaß an den Pflichtteilsberechtigten mit der Verpflichtung, es auf Verlagen des erben auf seine Kosten durch einen Geometer teilen und ihm eine Hälfte herauszugeben, ist nichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0016774Im RIS seit
17.02.1965Zuletzt aktualisiert am
20.11.2024