RS OGH 1965/4/7 6Ob98/65

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Veröffentlicht am 07.04.1965
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Norm

ABGB §1284 Ab

Rechtssatz

Der Umfang der Kosten für die dem Übergeber zuteil werdende ärztliche Betreuung und Behandlung, die als ein Teil der Ausgedingsleistung vom Übernehmer zu tragen sind, bewegt sich innerhalb des ärztlichen Aufwandes, der einerseits vom ärztlichen Standpunkt aus erforderlich ist und den andererseits Landwirte wie der Übergeber für sich aufzubringen bereit sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0025530

Dokumentnummer

JJR_19650407_OGH0002_0060OB00098_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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