Norm
ABGB §1284 AbRechtssatz
Der Umfang der Kosten für die dem Übergeber zuteil werdende ärztliche Betreuung und Behandlung, die als ein Teil der Ausgedingsleistung vom Übernehmer zu tragen sind, bewegt sich innerhalb des ärztlichen Aufwandes, der einerseits vom ärztlichen Standpunkt aus erforderlich ist und den andererseits Landwirte wie der Übergeber für sich aufzubringen bereit sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0025530Dokumentnummer
JJR_19650407_OGH0002_0060OB00098_6500000_001