RS OGH 2022/10/18 9Os53/65 (9Os54/65), 11Os20/77, 14Os194/94, 13Os19/22a (13Os20/22y), 15Os93/22y (1

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.1965
beobachten
merken

Rechtssatz

Ein bei der Zustellung eines Abwesenheitsurteils unterlaufener Verstoß gegen § 152 Abs 3 Geo (Rechtsmittelbelehrung!) kann nicht dadurch behoben werden, daß die Zustellung in richtiger Form wiederholt wird.Ein bei der Zustellung eines Abwesenheitsurteils unterlaufener Verstoß gegen Paragraph 152, Absatz 3, Geo (Rechtsmittelbelehrung!) kann nicht dadurch behoben werden, daß die Zustellung in richtiger Form wiederholt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0059452

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten