Norm
Geo §152 Abs3Rechtssatz
Ein bei der Zustellung eines Abwesenheitsurteils unterlaufener Verstoß gegen § 152 Abs 3 Geo (Rechtsmittelbelehrung!) kann nicht dadurch behoben werden, daß die Zustellung in richtiger Form wiederholt wird.Ein bei der Zustellung eines Abwesenheitsurteils unterlaufener Verstoß gegen Paragraph 152, Absatz 3, Geo (Rechtsmittelbelehrung!) kann nicht dadurch behoben werden, daß die Zustellung in richtiger Form wiederholt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0059452Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2022