Norm
StPO §25Rechtssatz
Ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 25 StPO ist nicht ausdrücklich mit Nichtigkeit bedroht, demnach stellt ein solcher keinen Nichtigkeitsgrund nach § 281 Abs 1 Z 2 StPO dar.Ein Verstoß gegen die Bestimmung des Paragraph 25, StPO ist nicht ausdrücklich mit Nichtigkeit bedroht, demnach stellt ein solcher keinen Nichtigkeitsgrund nach Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 2, StPO dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0096341Dokumentnummer
JJR_19650429_OGH0002_0090OS00108_6400000_002