Rechtssatz
Kein Mitverschulden eines fünfdreiviertel Jahre alten Kindes, wenn es die Straße im Spieltrieb überquerte ohne auf den Verkehr zu achten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0027749Im RIS seit
12.07.1965Zuletzt aktualisiert am
06.06.2023