RS OGH 2025/12/18 3Ob123/65; 1Ob285/58; 3Ob164/65; 7Ob359/65; 6Ob64/66; 1Ob121/68; 5Ob143/68; 1Ob137

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Veröffentlicht am 02.09.1965
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Rechtssatz

Die Entscheidungsgründe sind für die Auslegung der Tragweite des Spruches heranzuziehen (SZ 25/121, 6 Ob 122/62).

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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