RS OGH 2009/2/27 2Ob243/65, 2Ob4/71, 6Ob108/07m

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Veröffentlicht am 16.09.1965
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Norm

ASVG §334
  1. ASVG § 334 heute
  2. ASVG § 334 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 642/1989

Rechtssatz

Ein einmaliger Aufmerksamkeitsfehler im Zuge einer mehr oder minder zur Routine gewordenen Tätigkeit kann nicht allein deshalb als grob fahrlässig bezeichnet werden, weil die Folgen einer solchen Unaufmerksamkeit unter Umständen sehr beträchtlich sein können (Unfall an einer Abkantpresse).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0085204

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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