Norm
StVO §3 B3bRechtssatz
Der Lenker eines Fahrzeuges kann darauf vertrauen, daß aus einer Straße, für die allgemeines Fahrverbot gilt, kein Fahrzeug kommt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0073439Im RIS seit
16.09.1965Zuletzt aktualisiert am
09.07.2025