RS OGH 1965/10/20 3Ob151/65

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.1965
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Norm

EO §35 K
EO §37 O
EO §308 D4

Rechtssatz

Macht der Kläger geltend, daß ihm eine vollstreckbare Geldforderung des Beklagten, zu deren Hereinbringung der Beklagte gegen ihn eine Fahrnisexekution führt, zur Hereinbringung seiner eigenen vollstreckbaren Geldforderung durch ein (mit der Zustellung an den Beklagten rechtswirksam gewordenes) Zweitverbot überwiesen worden sei, so ist die Klage richtig als Widerspruchsklage nach § 37 Abs 1 EO (nicht aber als Vollstreckungsgegenklage nach § 35 EO) zu beurteilen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 151/65
    Entscheidungstext OGH 20.10.1965 3 Ob 151/65

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0001914

Dokumentnummer

JJR_19651020_OGH0002_0030OB00151_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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