RS OGH 1965/11/5 2Ob244/65

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Veröffentlicht am 05.11.1965
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Norm

ABGB §1157

Rechtssatz

Ob gegen die Fürsorgepflicht des Käufers für den Verkäufer bei der Ablieferung der Ware aus dem Vertragsverhältnis verstoßen wurde, kann nur nach den konkreten Umständen des Falles beurteilt werden (Abschlauchen von Wein in das Faß des Käufers in dessen Keller; Verkäufer rutscht dabei aus bricht sich den Fuß).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0021641

Dokumentnummer

JJR_19651105_OGH0002_0020OB00244_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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