Rechtssatz
Keine Verpflichtung des Fahrzeuglenkers, zum Fahren, Ausweichen oder Anhalten außerhalb der befestigten Fahrbahn befindliche Teile der Straße zu benützen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0073679Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.09.2016