Norm
ABGB §696Rechtssatz
"Uneigentliche" Bedingungen - die auf Ereignisse in der Gegenwart oder Vergangenheit abgestellt sind - sind zulässig. Tritt die Bedingung aber nicht ein, dann ist das Rechtsgeschäft unwirksam und bedarf keiner Anfechtung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0012690Dokumentnummer
JJR_19660324_OGH0002_0050OB00044_6600000_001