RS OGH 1966/3/24 5Ob44/66, 14Ob207/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1966
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Norm

ABGB §696
ABGB §897

Rechtssatz

"Uneigentliche" Bedingungen - die auf Ereignisse in der Gegenwart oder Vergangenheit abgestellt sind - sind zulässig. Tritt die Bedingung aber nicht ein, dann ist das Rechtsgeschäft unwirksam und bedarf keiner Anfechtung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0012690

Dokumentnummer

JJR_19660324_OGH0002_0050OB00044_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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