RS OGH 2022/11/22 7Ob30/66, 7Ob515/81, 1Ob24/91, 1Ob126/09z, 1Ob227/19t, 5Ob46/20f, 1Ob186/22t

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Veröffentlicht am 30.03.1966
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Rechtssatz

Wer an einer Liegenschaft Befugnisse aus einem Recht des Gemeingebrauches ableitet, kann eine Person, zu deren Gunsten ein diesem Gemeingebrauch zuwiderlaufendes Recht als Dienstbarkeit im Grundbuch einverleibt ist, nicht auf Feststellung des Nichtbestehens der Dienstbarkeit klagen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Unzulässigkeit des Rechtsweges

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0012140

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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