Norm
EO §292Rechtssatz
Eine Zusammenrechnung nach § 7 Z 2 LPfG findet auch mit solchen Arbeitseinkommen statt, auf die nicht Exekution geführt wird.Eine Zusammenrechnung nach Paragraph 7, Ziffer 2, LPfG findet auch mit solchen Arbeitseinkommen statt, auf die nicht Exekution geführt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0066569Dokumentnummer
JJR_19660413_OGH0002_0030OB00041_6600000_002