Norm
ABGB §934Rechtssatz
Welche rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse zwischen einem der beiden vertragschließenden Teile und einem Dritten bestehen, ist bei der Beurteilung des Einwandes der laesio enormis im Sinne des § 934 ABGB nicht zu prüfen (hier: Liegenschaftskäufer, der als Kaufpreis die Verpflichtung zur Lastenfreistellung übernommen hat, erreicht von den Gläubigern Nachlässe).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0024112Dokumentnummer
JJR_19660427_OGH0002_0050OB00057_6600000_001