RS OGH 1966/4/27 5Ob57/66

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Veröffentlicht am 27.04.1966
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Norm

ABGB §934

Rechtssatz

Welche rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse zwischen einem der beiden vertragschließenden Teile und einem Dritten bestehen, ist bei der Beurteilung des Einwandes der laesio enormis im Sinne des § 934 ABGB nicht zu prüfen (hier: Liegenschaftskäufer, der als Kaufpreis die Verpflichtung zur Lastenfreistellung übernommen hat, erreicht von den Gläubigern Nachlässe).

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 57/66
    Entscheidungstext OGH 27.04.1966 5 Ob 57/66
    Veröff: JBl 1967,84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0024112

Dokumentnummer

JJR_19660427_OGH0002_0050OB00057_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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