Rechtssatz
Keine Überlassung des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 6 Abs 2 EKHG und keine Halterhaftung im Sinne des § 85 Abs 6 KFG, wenn ein Personenkraftwagen aus der Garage des Halters vom Nachtwächter (Angestellter einer Wachgesellschaft) entführt wird und dabei ein Unfall geschieht.Keine Überlassung des Kraftfahrzeuges im Sinne des Paragraph 6, Absatz 2, EKHG und keine Halterhaftung im Sinne des Paragraph 85, Absatz 6, KFG, wenn ein Personenkraftwagen aus der Garage des Halters vom Nachtwächter (Angestellter einer Wachgesellschaft) entführt wird und dabei ein Unfall geschieht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0058230Dokumentnummer
JJR_19660526_OGH0002_0020OB00146_6600000_001