Norm
ABGB §833 D2Rechtssatz
Am Verfahren zur Benützungsregelung müssen alle Miteigentümer beteiligt sein. Gegen einen Wohnungsberechtigten kann der Antrag nicht gestellt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0013580Dokumentnummer
JJR_19660913_OGH0002_0080OB00226_6600000_001