Norm
EO §35 AdRechtssatz
Beantragt der betreibende Gläubiger Bewilligung der Exekution, obwohl er die Forderung einem Dritten abgetreten hat, so kann der Verpflichtete darauf eine Oppositionsklage stützen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0000734Im RIS seit
19.10.1966Zuletzt aktualisiert am
06.06.2023